PNF – Wann sollte sie nicht versucht werden?

Ungeeignet sind alle Hände, in denen sich der Gewebeumbau noch unreif und aktiv zeigt bzw. wenn sich das Dupuytrengewebe unter der Haut als zu voluminös präsentiert.

Nicht geeignet sind auch kontrakte Finger, deren fortgeschrittene Gelenkblockaden über viele Jahre bestehen und bei denen schwere sekundäre Gelenkeinsteifungen anzunehmen sind.

Hände mit nicht abgeheilten Hautwunden sind nicht geeignet für eine PNF. Diese kann nur an einer Hand vorgenommen werden, deren Hautmantel intakt ist.

Neben dem Lokalbefund entscheidet auch der Allgemeinzustand mit über die Tauglichkeit für eine PNF. Während die Einnahme eines ASS-Präparates in der Dosierung von 50 bzw. 100 mg heute nicht mehr als strenges Ausschlusskriterium anzusehen ist, kann bei einer umfangreicheren Antikoagulantientherapie (z.B. Marcumar oder Folgepräparate) die PNF nur nach angemessener Therapiepause oder –umstellung durchgeführt werden.